Am 24. Januar 2022 war der Fördertopf der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) für die BEG ausgeschöpft. Mit sofortiger Wirkung nimmt die KfW keine weiteren Förderanträge aus diesen Programmen mehr entgegen. Die Neubauförderung des Effizienzhauses 55 wurde endgültig eingestellt. Diese wäre allerdings ohnehin Ende Januar ausgelaufen. Der Stopp der Förderung für Sanierungen gilt nur vorläufig und bis neue Haushaltsmittel bewilligt werden.
Der Förderstopp gilt jedoch nicht fürs Förderprogramm für Einzelmaßnahmen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wer also sein Haus energetisch modernisieren oder sanieren möchte, kann weiterhin die attraktiven Förderungen des BAFA nutzen und damit bares Geld sparen.
Sie haben vor, Ihre Immobilie energetisch zu sanieren? Oder hat Ihr Schornsteinfeger Sie darüber informiert, dass Ihr Heizkessel schon bessere Zeiten gesehen hat und ein Austausch fällig ist? Vielleicht möchten Sie auch die Dämmung der Hauswände, Fenster und Türen in Angriff nehmen. Für all diese Fälle gibt es Lösungen in Form von staatlichen Förderungen, mit Hilfe derer Sanierungsmaßnahmen absolut erschwinglich werden.
Das BAFA bietet attraktive Förderungen in Form von Zuschüssen für Einzelmaßnahmen rund ums energieeffiziente Sanieren. Ob Sie den Austausch der Ölheizung, der Fenster und Türen, die Dämmung der Außenwände oder des Daches planen oder auch eine Optimierung des Heizungsverteilsystems in Ihrem Haus vornehmen möchten – alle Maßnahmen, die die Energieeffizienz des Gebäudes steigern, sind förderfähig. Allerdings ist die Förderung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die Sie auf der BAFA-Webseite finden.
Infos zu den Effizienzhaus-Stufen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Förderung des BAFA ausschließlich für Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz eines Hauses und der damit einhergehenden Reduktion des CO2-Ausstoßes gedacht ist. Grundsätzlich gilt: Je höher der im Zuge der Sanierung erreichte energetische Standard, desto mehr Fördergelder gibt es.
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen hängt von der geplanten Maßnahme ab. Bei einer Heizungsoptimierung liegt der Mindestinvestitionsbetrag bei 300 Euro brutto, bei allen übrigen Maßnahmen liegt er bei 2.000 Euro brutto. Gefördert werden 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Wenn Sie Einzelmaßnahmen durchführen, können Sie die Förderungen bis zur Maximalsumme je Kalenderjahr beantragen.
Folgende Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden sind im Rahmen des BAFA-Programms förderfähig:
Ganz wichtig: Damit Sie die Förderung beim BAFA beantragen können, ist die Einbindung eines Energieeffizienzexperten erforderlich. Maßnahmen, die auf eigene Faust umgesetzt werden, sind nicht förderfähig.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt nicht nur energieeffizientes Sanieren, sondern auch die Beratung, die vor und während der Sanierung stattfindet. Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Rahmen des BAFA-Programms. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Wenden Sie sich mit Ihrem Vorhaben an einen Energieeffizienzexperten. Er übernimmt nicht nur die Bauleitung, sondern ist auch für die Abnahme der Maßnahmen zuständig. Diese ist unerlässlich für die Auszahlung der beantragten Förderungen.
Auf der Suche nach einem Energieeffizienzexperten in Ihrer Nähe werden Sie hier ganz leicht fündig.
Wenn Sie die Sanierung Ihrer Immobilie schrittweise vornehmen möchten, können Sie mit einem vom BAFA geförderten Energieeffizienzexperten einen individuellen Sanierungsfahrplan (kurz iSFP) erarbeiten, der die weitere Planung vereinfacht und Ihnen obendrein eine weitere attraktive Förderung bietet. Auch die Erstellung des Sanierungsfahrplans selbst wird vom BAFA mit bis zu 1.300 Euro (Ein- und Zweifamilienhaus) bzw. 1.700 Euro (Wohngebäude mit mind. drei Wohneinheiten) gefördert.
Der iSFP unterliegt einer bundesweit einheitlichen Methodik. Der Experte nimmt in einer speziell für diesen Zweck entwickelten Software alle Daten zu Ihrer Immobilie auf. Sie erhalten eine Ist-Analyse zu Ihrem Haus und es werden die möglichen Maßnahmen zur Erreichung einer Effizienzhaus-Stufe aufgezeigt. Für jede einzelne im iSFP aufgeführte Maßnahme erhalten Sie einen Förderbonus in Höhe von 5 Prozentpunkten zusätzlich zu den bestehenden Förderbeträgen. Der Zuschuss wird bereits bei der Umsetzung der ersten Maßnahme fällig. Die im iSFP aufgeführten Maßnahmen müssen in einem Zeitraum von 15 Jahren nach Erstellung des Fahrplans umgesetzt werden. Später vorgenommene Maßnahmen können bei der Förderung leider nicht berücksichtigt werden.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude der KfW wurde am 24.1.2022 mit sofortiger Wirkung vorerst gestoppt. Die Entscheidung traf der KfW-Vorstand nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am vergangenen Wochenende. Begründet wurde diese Entscheidung mit der enormen Antragsflut der vergangenen Monate und der damit einhergehenden Ausschöpfung der Fördermittel. Für die Behandlung der vorliegenden, aber noch nicht zugesagten Anträge, wird nach Angaben der KfW zügig eine Lösung gefunden werden.
Das BMWK kündigte außerdem an, über alternative Fördermittel zeitnah zu entscheiden.
Doch auch wenn die BEG aktuell nicht mehr beantragt werden kann, gibt es weiterhin interessante Förderprogramme bei der KfW, die Sie als Eigentümer für die Sanierung Ihrer Immobilie nutzen können. Das ist zum einen der Förderkredit 270 für Strom und Wärme, zum anderen der KfW 433 Zuschuss zur Brennstoffzelle.
Der Förderkredit 270 der KfW für Strom und Wärme richtet sich sowohl an Privatleute als auch Unternehmen, die in ihrer Immobilie erneuerbare Energien erzeugen wollen.
Die Förderungen im Detail:
Die Investitionskosten können zu 100 Prozent finanziert werden, die Zinssätze variieren je nach Projekt. Infos zur Antragstellung für den Förderkredit 270 der KfW finden Sie hier.
Mit dem Zuschuss 433 der KfW für innovative Energiegewinnung wird der Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5,0 kW elektrischer Leistung in bestehende und neue Gebäude – sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude – gefördert.
Die Förderung beinhaltet:
Die Kombination mit weiteren Förderungen bis zur Höhe der förderfähigen Kosten ist grundsätzlich möglich. Bestimmte Bedingungen müssen erfüllt sein, um in den Genuss der Förderung zu kommen, manche Vorhaben sind von einer Finanzierung ausgeschlossen. Alle Infos dazu finden Sie hier.
Antragsteller erhalten einen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, maximal den Wert für die Leistungsklasse des Brennstoffzellensystems.