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llgemeine
Geschäftsbedingungen mit
Kundeninformationen

  1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Vertragsgegenstand

    1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB” genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der

      Enerdo GmbH

      vertreten durch den Geschäftsführer Andrew Goodwin

      Lüssiweg 47

      6300 Zug

      Schweiz

      Telefon: +49 (0)30 509 304 340

      E-Mail: info@ener.do

      Internet: https://www.ener.do/

      Sitz der Gesellschaft: Zug

      Enerdo GmbH ist im Handelsregister des Kantons Zug eingetragen (UID CHE-455.282.732).


      (im Folgenden “Verkäufer” genannt) und den Kunden (im Folgenden “Käufer”, gemeinschaftlich auch “Parteien” genannt) des Verkäufers.


    2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


    3. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.


    4. Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob der Verkäufer die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB).


    5. Die AGB des Verkäufers gelten ausschließlich. Verwendet der Käufer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer dem ausdrücklich zugestimmt hat.


    6. Für Unternehmer gilt ergänzend: Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese AGB gegenüber Käufern in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Verkäufer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.



  2. Vertragsschluss

    1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer dem Käufer Kataloge, Bildmaterialien (z.B. Berechnungen und Kalkulationen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.


    2. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Verkäufer berechtigt, das Vertragsangebot des Käufers innerhalb von 14 Tagen nach Zugang beim Verkäufer anzunehmen.


    3. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.


    4. Ist der Käufer Unternehmer gilt ergänzend: Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Käufer.



  3. Widerrufsrecht

    1. Als Verbraucher steht dem Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu.


    2. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der nachstehenden Widerrufsbelehrung des Verkäufers.


      Widerrufsbelehrung


      Widerrufsrecht

      Sie haben das Recht, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,

      an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat bei Verträgen zur Lieferung von Waren;

      ab dem Tag des Vertragsabschlusses bei Verträgen über Dienstleistungen.

      Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Enerdo GmbH, Lüssiweg 47, 6300 Zug, Schweiz, Telefon: +49 (0)30 509 304 340, E-Mail: info@ener.do) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

      Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

      Folgen des Widerrufs

      Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

      Bei Verträgen zur Lieferung von Waren können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

      Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

      Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung werden hinsichtlich solcher Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post an uns zurückgesandt werden können (Speditionsware), für jede derartige Ware auf höchstens etwa 100 Euro geschätzt.

      Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

      Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

      Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen über Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und wir mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

      Widerrufsformular

      Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.

      An

      Enerdo GmbH

      Lüssiweg 47

      6300 Zug

      Schweiz

      Telefon: +49 (0)30 509 304 340

      E-Mail: info@ener.do

      Hiermit widerrufe(n) ich / wir (*) den von mir / uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

      Bestellt am (*)
      / erhalten am (*)

      Name des / der Verbraucher(s)

      Anschrift des / der Verbraucher(s)

      Unterschrift des / der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

      Datum

      (*) Unzutreffendes streichen

      - Ende der Widerrufsbelehrung -



  4. Lieferung, Lieferfrist und Lieferverzug

    1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von dem Verkäufer bei Annahme der Bestellung angegeben.


    2. Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist. Die während der Bestellung angegebene Lieferanschrift des Käufers ist maßgeblich.


    3. Ist der Verkäufer Unternehmer bestimmt sich der Eintritt eines Lieferverzug nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Gerät der Verkäufer in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwertes, der verspätet gelieferten Ware. Den Parteien bleibt der Nachweis gestattet, dass diesen überhaupt kein, ein niedriger oder ein höherer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.


    4. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dieses für den Käufer zumutbar ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.


    5. Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung “frei Bordsteinkante”. Dies bedeutet, dass die Ware bis zu der nächst gelegenen öffentlichen Bordsteinkante der angegebenen Lieferadresse geliefert wird. Dies gilt nur insoweit, wenn nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart ist.


    6. Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Der Verkäufer liefert nur an Käufer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in einem der nachfolgenden Länder haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können: Deutschland, Österreich und Schweiz.


    7. Eine Selbstabholung der Ware ist nicht möglich.



  5. Transportschäden, Gefahrübergang und Annahmeverzug

    1. Handelt der Käufer als Verbraucher, so wird dieser gebeten, im Falle von angelieferten Waren mit offensichtlichen Transportschäden, diesen Fehler möglichst sofort beim Zusteller zu reklamieren und unverzüglich Kontakt mit dem Verkäufer aufzunehmen. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für die gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere für die Gewährleistungsrechte des Käufers, keinerlei Konsequenzen.


    2. Handelt der Käufer als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem die Ware an den Käufer oder eine empfangsberechtigte Person ausgeliefert wird oder der Käufer in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Käufer über, sofern der Verkäufer die Versendung schuldet. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der gekauften Ware auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Käufer den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem Käufer diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.


    3. Handelt der Käufer als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der Übergabe auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Käufers. Schuldet der Verkäufer die Aufstellung und Montage, geht die Gefahr mit der Beendigung der Aufstellungs- und Montagearbeiten und der Übergabe an den Käufer über. Unter Kaufleuten i.S.d. § 1 HGB gilt die in §§ 377, 381 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dem Verkäufer hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die dort geregelte Untersuchungsund/oder Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.


    4. Sofern eine Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht möglich ist, trägt der Käufer die Kosten für die erfolglose Anlieferung und ist zur Zahlung einer pauschalen Verzugsentschädigung verpflichtet. Die Kosten sind vom Käufer zu tragen, wenn z.B. weil die Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Käufers passt, oder weil der Käufer nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Käufer mit angemessener Frist angekündigt wurde. Die Kosten betragen für jede volle Woche der Verspätung 1%, im Ganzen aber höchstens 8% vom Wert der Gesamtlieferung oder des nicht angenommen Teils der Gesamtlieferung. Den Parteien bleibt der Nachweis gestattet, dass diesen überhaupt kein, ein niedriger oder ein höherer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.



  6. Preise und Zahlungsbedingungen

    1. Sofern sich aus dem Angebot des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Die angegebenen Gesamtpreise verstehen sich in EURO und sind Bruttopreise inklusive der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls zuzüglich anfallender Lieferund Versandkosten. Die Höhe der gegebenenfalls anfallenden Liefer- und Versandkosten werden bei den jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.


    2. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Käufer nicht möglich war, trägt der Käufer die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Käufer den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. Ferner gilt dies im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Käufer sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Käufer die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.


    3. Wenn die Bestellung des Käufers gemäß Ziffer 4.4 durch Teillieferungen erfolgt, entstehen dem Käufer nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Wunsch des Käufers, berechnet der Verkäufer für jede Teillieferung Versandkosten.


    4. Ist der Käufer Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Ausführungstermin mehr als vier (4) Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Ausführung der Dienstleistungen des Verkäufers Materialherstellungs- und/oder Material- und/oder Produktbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen, und/oder Währungsregularien und/oder Zolländerung, und/oder Frachtsätze und/oder öffentliche Abgaben und/oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangte Entgelte, so ist der Verkäufer berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder der Kostensenkung zu ändern. Der Käufer ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5% beträgt.


    5. Ist der Käufer Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Erhöhung von Materialherstellungs- und/oder Material- und/oder Produktbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen, und/oder Währungsregularien und/oder Zolländerung, und/oder Frachtsätze und/oder öffentliche Abgaben und/oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt der neue Preis aufgrund des dem Verkäufer zustehenden Preisanpassungsrechtes 20% oder mehr über dem ursprünglich vereinbarten Preis, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss vom Käufer unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.


    6. Der Käufer kann den Kaufpreis nach seiner Wahl mit den nachstehenden Zahlungsarten bezahlen:


      1. Bei Auswahl der Zahlungsart “Rechnungkauf” wird das Entgelt fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Verkäufers maßgebend. Der Verkäufer behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. Der Verkäufer behält sich ferner vor, bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.

      2. Bei der Auswahl der Zahlungsart “Vorauskasse per Banküberweisung” ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben. Die Lieferung der Ware erfolgt nach Zahlungseingang.


    7. Für Käufer, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Zahlungsverzug. Der Käufer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Käufer, der Verbraucher ist nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Verkäufer 3,00 EURO (in Worten: drei) verlangen.


    8. Für Unternehmer gilt: Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Verkäufer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Verkäufers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.


    9. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Verkäufers gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.


    10. Soweit der Käufer Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Käufers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Verkäufer erforderlich.


    11. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insovenzverfahrens), dass der Anspruch des Verkäufers auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).



  7. Haftung für Mängel und Garantien

    1. Der Verkäufer haftet für Sachoder Rechtsmängel der gelieferten Waren nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.


    2. Ist der Käufer Verbraucher beträgt die Verjährungsfristen für gesetzliche Mängelansprüche beim Kauf neuer Waren zwei (2) Jahre mit der Ablieferung der Ware.


    3. Ist der Käufer Unternehmer leistet der Verkäufer gegenüber diesem zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Die Verjährungsfristen für Mängel bei neu hergestellten Waren beträgt ein (1) Jahr mit der Ablieferung der Ware. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.


    4. Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur die eigenen Angaben des Verkäufers und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernimmt der Verkäufer keine Haftung.


    5. Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch den Verkäufer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden:

      für ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung fünf (5) Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB)

      bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

      bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie arglistigem Verschweigen eines Mangels

      bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)

      im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit zwischen den Parteien vereinbart

      soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.


    6. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen findet der Käufer jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten auf der Website des Verkäufers.



  8. Haftung für Schäden

    1. Hinsichtlich der von dem Verkäufer erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


    2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.


    3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.


    4. Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.



  9. Eigentumsvorbehalt

    1. Gegenüber Verbrauchern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des geschuldeten Kaufpreises vor.


    2. Gegenüber Unternehmern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sofern der Käufer Unternehmer ist, ist dieser zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit neuen Sachen - in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) im Voraus an den Verkäufer ab. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.



  10. Regelungen für Montage- und Einbauleistungen

    1. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Der Verkäufer ist berechtigt, für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen qualifizierte von ihm ausgewählte Mitarbeiter (Erfüllungsgehilfen) oder Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, hat der Käufer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Leistungen. Gegenüber seinen Erfüllungsgehilfen ist der Verkäufer alleine weisungsbefugt, soweit nicht gesetzliche Weisungsrechte des Käufers bestehen.


    2. Der Käufer wird den Verkäufer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen unterstützen. Er wird dem Verkäufer insbesondere die dafür erforderlichen Daten und Informationen unentgeltlich, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen sowie den Mitarbeitern bzw. Subunternehmern zu den vereinbarten Termin und im erforderlichen Umfang den Zutritt zu seinen Räumlichkeiten ermöglichen.


    3. Soweit der Käufer dem Verkäufer Daten und Informationen zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Daten und Informationen berechtigt ist. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen. Eine Verpflichtung zur Überprüfung besteht nur dann, wenn die Beschaffung der Daten und Informationen aufgrund des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages in den Pflichtenkreis des Verkäufers fällt.


    4. Mit Beendigung der Montagearbeiten und Übergabe an den Käufer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Käufer über.



  11. Regelungen für Reparaturleistungen

    1. Ist zwischen den Parteien vertraglich die Reparatur einer Sache des Käufers vereinbart, so gelten folgende Regelungen:


    2. Leistungs- und Erfüllungsort für Reparaturleistungen ist der Sitz des Verkäufers.


    3. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Der Verkäufer ist berechtigt, für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen, qualifizierte von ihm ausgewählte Mitarbeiter (Erfüllungsgehilfen) oder Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, hat der Käufer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Leistungen. Gegenüber seinen Erfüllungsgehilfen ist der Verkäufer alleine weisungsbefugt, soweit nicht gesetzliche Weisungsrechte des Käufers bestehen.


    4. Der Käufer wird den Verkäufer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen unterstützen. Er wird dem Verkäufer insbesondere die dafür erforderlichen Informationen über den vorliegenden Mangel und seine Ursachen sowie eine umfassende Beschreibung des festgestellten Mangels unentgeltlich, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen sowie den Mitarbeitern bzw. Subunternehmern im erforderlichen Umfang den Zutritt zu seinen Räumlichkeiten ermöglichen.


    5. Soweit der Käufer dem Verkäufer Informationen zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen berechtigt ist. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die vom Käufer zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen. Eine Verpflichtung zur Überprüfung besteht nur dann, wenn die Beschaffung der Informationen aufgrund des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages in den Pflichtenkreis des Verkäufers fällt.


    6. Der Käufer ist verpflichtet, die zu reparierende Sache auf eigene Kosten und Gefahr an den Sitz des Verkäufers zu versenden, sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird. Es wird dem Käufer empfohlen eine Transportversicherung abzuschließen. Des Weiteren wird zur Vermeidung von Transportschäden empfohlen, die Sache in einer für den Transport geeigneten Transportverpackung zu versenden. Sollte es bei der Versendung zu offensichtlichen Transportschäden kommen, wird der Verkäufer den Käufer hierüber unverzüglich informieren, so dass der Käufer seine ggf. gegenüber der Transportperson bestehenden Rechte geltend machen kann.


    7. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bei Rücksendung der Sache geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben hat. Die Kosten für die Rücksendung der Sache trägt der Käufer. Sofern der Käufer eine Transportversicherung wünscht, wird der Verkäufer diese auf Kosten des Käufers abschließen.


    8. Die vorbenannten Regelungen beschränken nicht die gesetzlichen Mängelrechte des Käufers im Hinblick auf einen zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrag.


    9. Der Verkäufer haftet für mangelhafte Reparaturleistungen nach den gesetzlich geltenden Vorschriften.



  12. Datenschutz

    1. Der Verkäufer erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Käufers. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Käufers beachtet der Verkäufer die gesetzlichen Bestimmungen. Der Verkäufer ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung der Bestellung beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der im Online-Angebot abrufbaren Datenschutzerklärung des Verkäufers.


    2. Der Käufer erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.


    3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSGneu) und des Telemediengesetzes (TMG).


    4. Der Verkäufer hat an allen Texten, Bildern, Filmen, die auf seiner Website veröffentlicht werden, die Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte ist ohne die ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers nicht gestattet.



  13. Alternative Streitbeilegung

    1. Für Käufer, die Verbraucher sind, gelten die folgenden Regelungen. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufoder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.


    2. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Verkäufer nicht verpflichtet und nicht bereit.



  14. Schlussbestimmungen

    1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UNKaufrechts.


    2. Ist der Käufer Verbraucher und hat dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers in Berlin.


    3. Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Verkäufers in Berlin. Der Verkäufer ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.



Stand: Oktober 2021